Diese Stammesordnung wurde auf dem Stammesthing am 20.10.2001 beschlossen.
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Der Stamm trägt den Namen DIOGENES. Er gehört zum Bezirk WILHELM BUSCH im Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP), Landesverband Niedersachsen. Für den Verband betreffende Angelegenheiten gelten dementsprechend die in der Bundesordnung „Aufgabe und Ziel“ enthaltenen Bestimmungen. Die Stammesordnung ergänzt die Bundesordnung in Angelegenheiten, die allein den Stamm betreffen.
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Der Stamm besteht aus den einzelnen Gruppen (Rotten und Sippen) der Kinderstufe im Alter bis etwa 13 Jahre, der Pfadfinderstufe im Alter bis etwa 16 Jahre, sowie der Ranger / Roverstufe.
Jede Gruppe wird in der Regel durch Gruppenleiter geleitet und soll sich einmal wöchentlich treffen. Die Gruppenleitung vertritt die Gruppe gegenüber dem Stamm und ist im Stammesthing berichtspflichtig.
Außerdem können sich Gruppierungen aus älteren und ehemaligen Stammesmitgliedern bilden, die im Stamm den Status einer Gruppe einnehmen.
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Jede neu gegründete Gruppe wählt sich als Gruppennamen den Namen eines Tieres aus, das in unseren Wäldern heimisch sein soll. Die Stammesleitung kann einen ihr extrem unpassend erscheinenden Gruppennamen ablehnen. Das Gruppentier wird auf dem Gruppenwimpel abgebildet. Der Wimpel soll eingeweiht werden, wenn mehr als die Hälfte der Gruppenmitglieder in den Stamm aufgenommen ist. Die Gruppe wählt ein Mitglied als Wimpelträger aus. Dieses Mitglied nimmt den Wimpel in Verwahrung und führt ihn auf Fahrten mit. Bis zur Einweihung des Gruppenwimpels nennt sich die Gruppe „Rotte“. Bei der Einweihung des Wimpels, die im Rahmen der Aufnahmen durchgeführt wird, wird die Rotte als „Sippe“ in den Stamm aufgenommen.
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Die Stammesleitung soll aus mindestens zwei Personen bestehen. Eine hiervon versieht die hauptsächliche Stammesleitung, die übrigen werden stellvertretend tätig. Außerdem gehört die Geschäftsleitung der Stammesleitung an. Die Stammesleitung koordiniert die Arbeit der Gruppen und des Stammes und ist den Gruppenleitern gegenüber weisungsberechtigt.
Die Stammesleitung ist für die Planung von Fahrten und Aktionen des Stammes verantwortlich und vertritt den Stamm gegenüber dem Bezirk.
Die Geschäftsleitung führt die Stammeskasse und ist für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erledigung aller finanziellen Angelegenheiten verantwortlich.
Stammesleitung und Geschäftsleitung sind auf dem Stammesthing berichtspflichtig.
Stammesleitung, Stellvertreter und Geschäftsleitung werden vom Stammesthing auf zwei Jahre gewählt.
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Zur erweiterten Stammesleitung gehören außer Stammesleiter/in, Stellvertreter und der Geschäftsleitung noch Stammeswimpelträger/in, Materialwart/in, alle Gruppenleitungen sowie weitere Personen, die die Stammesleitung beruft.
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Das Stammesthing ist das oberste Entscheidungsgremium des Stammes. Es findet einmal jährlich statt. Das Thing wird von der Stammesleitung einberufen. Alle thingberechtigten Stammesmitglieder werden mindestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen. Thingberechtigt sind alle Zeichenträger.
Das Thing ist beschlussfähig, wenn die Einladung rechtzeitig erfolgte, unabhängig von der Zahl der anwesenden Stimmberechtigten.
Stammesmitglieder ohne Stimmrecht, Vertreter anderer Stämme, der Bezirks -, Landes – oder Bundesebene, anderer Verbände oder sonstige interessierte Personen dürfen dem Thing als Gäste beiwohnen.
Das Stammesthing wählt den Stammesführer, Stellvertreter und Geschäftsführer, sowie alle weiteren zu besetzenden Ämter.
Näheres regelt die Thingordnung, die Bestandteil dieser Stammesordnung ist.
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Die Tracht des Stammes ist die VCP – Tracht. Dementsprechend gilt die VCP – Trachtordnung für alle Stammesmitglieder. Als Halstuchknoten wird der Stammesring getragen. Er wird vom Stamm angefertigt und bei der Aufnahme dem neuen Mitglied zusammen mit dem Halstuch verliehen. Der Stammesring und das Halstuch bleiben Eigentum des Stammes und müssen beim Ausscheiden aus dem Stamm zurückgegeben werden.
Ergänzend zu den Bestimmungen der VCP – Trachtordnung werden im Stamm DIOGENES die Ständezeichen getragen. Sie werden auf der linken Brusttasche über der Lilie angebracht. Die Ständezeichen bleiben ebenfalls Eigentum des Stammes und müssen beim Ausscheiden aus dem Stamm zurückgegeben werden.
Die Tracht ist das wichtigste äußere Zeichen der Pfadfinderschaft. Sie wird bei allen Anlässen getragen, bei denen das Stammesmitglied offiziell als Pfadfinder auftritt. Dazu zählen alle Fahrten, das Stammesthing sowie alle Versammlungen oder andere Veranstaltungen auf Stammesebene, Bezirksebene, Landesebene oder Bundesebene. Im Einzelfall entscheidet die Stammesleitung über das Tragen der Tracht. Gemäß der VCP – Trachtordnung gilt auch der VCP – Pullover mit aufgedruckter Lilie als Tracht.
Die Ständezeichen sollten nur bei Stammesveranstaltungen getragen werden. Über das Tragen der Tracht bei der Gruppenstunde entscheidet die Gruppe. Die Gruppenleitungen sind aufgerufen, eine gruppeneinheitliche Vereinbarung herbeizuführen.
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Stammeslied ist das Lied „Kreuzes Fahnen“. Es wird bei offiziellen Anlässen, insbesondere im Rahmen von Aufnahmen, gesungen.
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Diese Stammesordnung tritt mit dem unten genannten Datum in Kraft und gilt unbefristet. Sie ersetzt alle bisher gültigen Stammesordnungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Stammesordnung ungültig werden oder übergeordneten Ordnungen widersprechen, so werden die übrigen Punkte hiervon nicht betroffen.
Beschlossen und in Kraft getreten auf dem Stammesthing am 20.10.2001